Justizvollzugsanstalt Dessau
Kurze Geschichte der Justizvollzugsanstalt Dessau (1886 – 2015)
Im Ergebnis der Revolution von 1848 wurde die Trennung der Einheit von Justiz und Verwaltung durchgeführt. Es folgte die Bildung der Kreisgerichte sowie der Staatsanwaltschaften auf verschiedenen Ebenen. Die Stadt Dessau wurde Mittelpunkt des Kreisgerichtsbezirkes Dessau. Kreisgericht und Staatsanwaltschaft kamen in der Askanische Straße zur Unterbringung. Auf einem Teil eines dahinterliegenden Turnplatzes errichtete man ein Untersuchungsgefängnis.
Mit der Einführung der Reichsgerichtsordnung folgte das Land Anhalt dieser und orientierte sich eng an den preußischen Verhältnissen. Es wurden ein herzogliches Landgericht, sowie als untere Ebene Amtsgerichte gebildet. Sehr schnell erwiesen sich die bisher genutzten Gebäude als „von zweckwidriger oder nachteiliger Beschaffenheit.“
Am 2. März 1883 stimmte der Landtag dem Antrag der Regierung auf Neubau eines Justizgebäudes nebst Gerichtsgefängnis zu. Baugelände wurde für 102.000 RM angekauft und bereits im Sommer 1883 mit dem Neubau an der damaligen Bismarck-Straße begonnen. Die Inbetriebnahme des Gerichtsgefängnisses erfolgte am 1. August 1886. Offizielle Einweihung war, gemeinsam mit dem neuen Land- und Amtsgerichtsgebäude, am 17. September 1886.
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts herrschte wieder räumliche Enge. Man projektierte einen Erweiterungsbau in der Mariannenstraße und vollendete diesen im März 1912.Über Lage und Behandlung in dem für ca. 70 Häftlinge konzipierten Zellenbau vermittelt uns der Auszug aus dem Reglement von 1886 einen Eindruck:
„Für jede Gefängniszelle müssen folgende Utensilien vorhanden sein:
a) eine hölzerne Bettstelle oder Pritsche,
b) ein hölzerner Tisch und Stuhl, bei mehreren Gefangenen in einer Zelle, die dazugehörige Anzahl Stühle,
c) eine Strohmatratze, ein Kopfpolster von Heu und eine wollene Decke,
d) ein Wasserkrug, das nötige Trink- und Essgeschirr,
e) zwei Handtücher und ein Kamm,
f) Spucknapf und ein Nachtgeschirr“.
„Die Disziplin des Hauses handhabt die Inspektion. Als Vergehen, welche im Disziplinarweg zu ahnden sind, kommen in Betracht:
- Verletzung der Hausordnung,
- Ungehorsam gegen Befehl (...),
- Unverträglichkeit mit den Mitgefangenen,
- Störung der Ruhe des Hauses (...),
- Beschädigung der Gefängnisutensilien oder Verunreinigung des Gefängnisses aus Rache, Bosheit oder Mutwillen.“
Die dafür vorgesehenen Strafen waren:
- Einsames Gefängnis bis zu 4 Wochen,
- Entziehung der warmen Kost,
- Versetzung nach dem Armenhaus.
Ging es im Kaiserreich um den Nutzen der Einzelhaft, so war die Zauberformel in der Weimarer Zeit der Stufenvollzug. Die Häftlinge sollten stufenweise auf die Eingliederung in die Gesellschaft vorbereitet und es sollten Vergünstigungen und Lockerungen gewährt werden. Da die Verwaltung die Stufenpläne aber an ihren Bedürfnissen ausrichtete, kam lediglich eine reibungslose Anpassung der Häftlinge an das Regime zustande. Die nationalsozialistische Zeit hob die Abschreckung und Unschädlichmachung hervor. Trauriger Höhepunkt für das Dessauer Gerichtsgefängnis war die Hinrichtung der Kommunisten Karl-Hans und Wilhelm Bieser am 17. Januar 1934.
Als britische Fliegerverbände am 7. März 1945 die Innenstadt Dessaus zu über 80 % zerstörten, vernichteten die Bomben auch die Gebäude des Land- und Amtsgerichtes bis auf die Grundmauern, die der Oberstaatsanwaltschaft teilweise und das Gerichtsgefängnis zu zwei Dritteln. Im Juli 1945 wurde das Landgerichtsgefängnis von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und für eigene Zwecke genutzt. Auf deren Anweisung erfolgte 1946 die Einrichtung eines Behelfsgefängnisses in Dessau-West.
Im März 1949 räumten die Besatzungstruppen das Landgerichtsgefängnis wieder und übergaben es der Polizeidirektion. Nach kurzem Kompetenzgerangel zwischen Volkspolizei und Justiz wurden Untersuchungsgefangene und ein Teil der Strafgefangenen aus dem Behelfsgefängnis in den noch bestehenden Teil des Gerichtsgefängnisses in der jetzigen Willy-Lohmann-Straße zurückverlegt. Hauptaufgabe der neuen Gefängnisleitung war fortan die vollständige Wiederinstandsetzung der Gebäude. Diese begann im September 1950 und wurde im Jahre 1958 im Wesentlichen abgeschlossen. In diese Zeit (1. Juli 1952) fiel auch die Übernahme sämtlicher Haftanstalten durch die Deutsche Volkspolizei.
Noch eine weitere Veränderung hatte in dieser Zeit ihren Ausgangspunkt. Die bereits durch den Neuaufbau erreichte Kapazität von 300 Plätzen im Jahr 1952 ging über den Bedarf einer Untersuchungshaftanstalt hinaus. Das neue Konzept sah die Unterbringung von verurteilten Jugendlichen vor. Mit Befehl des Generalinspektors Mayer hörte am 23. Dezember 1952 die „UHA II Dessau „ auf zu existieren und das „Jugendhaus Dessau“ mit angegliederter Untersuchungshaftanstalt war geboren. So blieb es bis zum Jahre 1980. Danach wandelte man das Jugendhaus schrittweise wieder in eine Strafanstalt für männliche erwachsene Gefangene um. Sowohl das Jugendhaus als auch die spätere Strafvollzugseinrichtung (StVE) waren in der DDR von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die einsitzenden Gefangenen lernten und arbeiteten als sogenannte „Außenkommandos“ in den Großbetrieben des Territoriums. Gleiches trifft für die 1974 aufgebaute Außenstelle (Stravollzugsabteilung) zu, welche der Inhaftierung weiblicher Strafgefangener vorbehalten war.
Die Wende und den sich abzeichnenden Untergang der DDR erlebten 455 männliche und 398 weibliche Insassen im Vollzug. Von diesen wurden bis Februar 1990 rund 375 Männer und 394 Frauen auf Grund einer Amnestie entlassen.
Die Strafvollzugsabteilung wurde aufgelöst, die Justizvollzugsanstalt besteht fort. Sie ist heute eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene mit einer Untersuchungshaftabteilung für jugendliche, heranwachsende und erwachsene Untersuchungsgefangene.
Auszug aus dem Buch „Das Gerichtsgefängnis zu Dessau“