16. April 2020

Im Gefängnis ist es voll.

Im Gefängnis ist es voll – darauf weist der BSBD von Sachsen –Anhalt seit Jahren hin!

Gefängnis ist es voll schreibt die Mitteldeutsche Zeitung am 2. März 2020 in ihrer Ausgabe. Es wird die Frage aufgeworfen: In Sachsen-Anhalt haben die Gefangenenzahlen deutlich zugenommen. Nun droht ein Platzproblem? Wohin mit den Inhaftierten?

Der BSBD erweitert die Fragen: Bei steigenden Gefangenzahlen und sinkenden Personalzahlen, muss man sich Fragen gefallen lassen. Ist die Sicherheit und Vollzug wie gesetzlich geregelt immer gewährleistet?

Von einst 10 Standorten wurden in den letzten Jahren 6 Standorte aufgegeben und ein neuer Standort(Burg) ist dazugekommen.

Die Jugendanstalt Raßnitz und die JVA Burg wurden nach den gesetzlichen Vorgaben der Einzelunterbringung unter Berücksichtigung eines modernen Justizvollzuges geplant und gebaut.

In der JVA Halle ist durch die Vielzahl der unterzubringenden Haftarten und den damit verbundenen Trennungsgrundsätzen, Strafgefangene männlicher und weiblicher, offener Vollzug männlich und weiblich, Untersuchungshaft männliche und weibliche aber auch durch Haftraumreserven für Transportgefangene die Zahl der auf dem Papier vorhandenen Haftplätze zwar nicht reduziert, steht aber bedingt durch die aufgezeigten Trennungsgrundsätze so nicht wirklich für eine Belegung zur Verfügung.

Alle in den letzten Jahren durchgeführten Anstaltsschließungen hatten unteranderem das Ziel, freigesetztes Personal in die  verbleibenden Anstalten zu geben, um die personellen Engpässe in diesen zu lindern. Sinkende Gefangenenzahlen spielten dabei eine nicht unerhebliche Rolle.

Ja es stimmt, die Gefangenenzahlen haben sich in den letzten Jahren rückläufig entwickelt und das nicht nur in Sachsen-Anhalt. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Gefangenenzahlen im Jugendstrafvollzug halbiert, gleichzeitig sind aber die Gefangenenzahlen im Erwachsenenvollzug nur um 13% gesunken. Doch wie im Artikel  der MZ vom 2. März 2020 zitiert, geht das Ministerium für Justiz und Gleichstellung von einer Trendwende aus und konstatierte für das Jahr 2019 einen zehnprozentigen Anstieg.

Doch was heißt das für die tägliche Arbeit, die Justizvollzugsanstalten sind voll, der  „Belegungsausgleich“ ist an der Tagesordnung, es werden mit einem erheblichen Mehraufwand Gefangene durchs Land transportiert. Doch es ist nicht nur der Transport allein, die Gefangenen müssen bei jeder Verlegung neuaufgenommen, um- und eingekleidet und entlassen werden.

Abgesehen von der JVA Burg und er Jugendanstalt Raßnitz werden noch immer eine große Anzahl an Gefangenen gemeinschaftlich untergebracht.

In der derzeitigen Situation, 5 Standorte und eine Personalausstattung für 3 Standorte, ist es unbedingt notwendig, dass die anvisierten Ziele bei der Personalgewinnung erfüllt werden. Bei steigenden Gefangenzahlen, wenn man nur den Zeitraum von 3 Monate 31.Dez. 19 bis 28.Feb. 2020 nimmt, ist das ein Anstieg von ca. 10%. Und eine Belegungsauslastung von ca.92 %. Auch die damit veränderte drastische Veränderung des Gefangenenklientel spielt da auch eine große Rolle: Die Gewaltbereitschaft und die psychischen Auffälligkeiten nehmen rasant an Fahrt auf und verändern die Vollzugslandschaft. Hinzu kommt der steigende Ausländeranteil. Die Bediensteten des Justizvollzuges stehen dadurch vor großen Herausforderungen

Der jahrelange Personalabbau führt die Bediensteten an ihre Belastungsgrenze im Justizvollzug. Auch der drastisch veränderte Gefangenenbestand, fordert jeden Kollegen täglich alles ab.

BSBD fordert die 4 Standortregelung und weg von der 3 Standortregelung

Wenn man die Neu- bzw. Umbauplanungen von Halle betrachtet, die mit 160 Millionen veranschlagt waren, wo man jetzt schon nach vorsichtigen Schätzungen von 200 Millionen Baukosten aus geht. Wenn man dann 90 Millionen Baukosten von der JVA Burg dagegen hält, fragt man sich schon warum nicht erst einmal Machbarkeitspläne mit deutlich weniger Baukosten herangezogen werden. Die es auch gibt und immer wieder mal immer im Gespräch bzw. im Umlauf sind.

Auch unter der Betrachtung der kommenden wirtschaftlichen Verhältnisse(Coronavirus) und der finanziellen Zwängen die man unterliegt. Muss man sich fragen, warum gibt es dazu kein umdenken.

Auch wird es für alle Beteiligten (Kollegen und Kolleginnen) zu eine hohe Belastung kommen, wenn  unter Volllast der Umbau in Halle stattfinden soll. Bei den Gefangenenzahlen, ist eine teilweise Verlegung von Gefangenen in anderen Anstalten gar nicht möglich. Weil man jetzt schon unter den Belegungsreserve der Anstalten liegt.

Auch muss man noch mal deutlich darauf hinweisen, dass es momentan 5 Standorte in Sachsen-Anhalt gibt. Die sich wie folgt darstellen 1x JA Raßnitz, 1x JVA Burg, 2x JVA Halle und 1x JVA Volkstedt. Wenn man die beiden Standorte (Roter Ochse u. Frohe Zukunft) in Halle zusammen legen würde, dann hätte man jetzt schon ein deutliches Belegungsproblem. Was man nicht aus den Augen lassen sollte.

Hier muss man sich dann die Frage gefallen lassen bzw. die Frage stellen, auf politischer Ebene, ist eine 4 Standortlösung nicht besser als auf eine 3 Standortlösung zu bestehen.

Anlage: siehe Foto – MZ v. 02. März 2020