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05. August 2011
LANDESPOLITIK
Interview mit Justizminister Rainer Stickelberger
BZ-INTERVIEWmit Justizminister Rainer Stickelberger.
FREIBURG.
Neben dem Thema Stuttgart 21 hat sich der neue Justizminister des
Landes, der Lörracher SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger (60), in seinen ersten
Amtswochen vor allem mit den Folgen der Privatisierung im Bereiche der
Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe befasst. Mit ihm sprach unser
Redakteur Franz Schmider.
BZ: Sie lehnen die Privatisierungen, wie sie im Bereich der Vollzugsanstalten in
Offenburg erprobt werden, ab. Ist es so wichtig, dass im Gefängnis Staatsdiener
kochen und die Wäsche waschen?
Stickelberger: Wir wollen den Versuch mit der teilprivatisierten Haftanstalt in
Offenburg in der Tat nicht fortführen. Denn in einer Vollzugsanstalt sind hoheitliche
Aufgaben wahrzunehmen, die beim Staat verbleiben müssen. Stück für Stück
werden Aufgaben nun rückübertragen auf staatliche Bedienstete. Sonst laufen wir
Gefahr, dass dem Staat die Hoheitsgewalt entgleitet.
BZ: Aber nochmals: Was stört Sie daran, dass der Koch kein Staatsdiener ist?
Stickelberger: Gar nichts. Der Koch oder auch eine Wäscherin sind nicht das
Problem. Aber darüber hinaus darf es nicht gehen. In Offenburg sind momentan
jedoch weite Teile des Managements des Gefängnisses in den Händen eines privaten
Unternehmens. Kritisch wird es dann zum Beispiel im Arbeitsbereich, wo Häftlinge
und Bedienstete der Firma am gleichen Arbeitsplatz zusammenarbeiten. Damit sind
nicht nur Nebentätigkeiten privatisiert, es geht um den Kern des Vollzugs.
Wesentliche Teile des Gefängnisalltags stehen unter der Obhut einer privaten Firma.
BZ: Ist das Ganze für Sie eine Grundsatzfrage, weil Sie Privatisierung ablehnen,
oder haben Sie Hinweise, dass eine solche Vollzugsanstalt einfach nicht so gut
funktioniert oder gar unsicher ist?
Stickelberger: Natürlich gibt es einen grundsätzlichen Aspekt. Schon zu
Oppositionszeiten haben wir unsere Überzeugung geäußert, dass es nicht sein kann,
dass der Staat seine Aufgaben, für die er primär zuständig ist, nach und nach
abgibt. Man kann in vielen Teilen privatisieren, aber nicht im hoheitlichen Bereich.
Und konkret haben wir es im Justizvollzug mit dem sensibelsten Bereich staatlicher
hoheitlicher Aufgaben zu tun. Da geht es um die Sicherheit, aber auch um einen
grundrechtlichen Sonderbereich, denn es wird massiv in Grundrechte eingegriffen.
Da darf sich der Staat einfach nicht zurückziehen. Der Kernbereich der Sicherheit ist
eine staatliche Aufgabe.
BZ: Als Bürger interessiert mich aber vor allem: Sind die Gefängnisse sicher, und
wie geht es hinter den Mauern zu? Und Sie wissen so gut wie jeder Bürger, dass es
zum Beispiel in den Vollzugsanstalten Drogen zu kaufen gibt, trotz staatlich
bezahlten Wachpersonals.
Stickelberger: Ich versichere Ihnen, dass es da um Einzelfälle geht. Die gibt es,
aber insgesamt arbeitet der Strafvollzug im Land sehr zuverlässig. Die Mitarbeiter
sind schweren Belastungen ausgesetzt, der Dienst ist nicht einfach und sie verdienen
unsere Anerkennung. Man muss wissen, dass es nicht allein um die Sicherheit nach
außen geht. Es geht auch um die Sicherheit nach innen, um das Klima in einer
Vollzugsanstalt. Und da sind wir eben zu dem Schluss gekommen, dass der
halbprivate Betrieb wie in Offenburg kein Projekt ist, das sich zur Fortsetzung oder
gar zur Nachahmung empfiehlt.
BZ: Ein anderes Feld ist die Bewährungshilfe, auch dort wollen Sie die Privatisierung
rückgängig machen. Haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht?
Stickelberger: Wir haben zum Teil sehr kontroverse Reaktionen und Bewertungen,
sowohl von Gerichten wie von Staatsanwaltschaften und anderen an solchen
Verfahren Beteiligten. Das alles werden wir auswerten – ganz unvoreingenommen.
Dabei müssen wir auch bedenken: Die Bewährungshilfe hat in der alten Form nicht
funktioniert. Da gab es zu wenig Struktur, zu wenig Führung. Die Bewährungshelfer
waren Einzelkämpfer, die sich vor Ort bewähren mussten. Was fehlte, war eine
organisierte Struktur, zum Beispiel ein gutes Berichtswesen. Wir könnten also
überhaupt nicht zur alten Form zurückkehren, wenn der zeitlich befristete Vertrag
mit der Firma Neustart ausläuft. Neustart hat viel Gutes aufgebaut, das sehen wir.
Wir werden das Modell nun ergebnisoffen prüfen. Dann sehen wir weiter.
BZ: Zu Ihrem Reformprogramm gehört die Organisation der Justiz. Da geht es auch
um die Zukunft der Amtsgerichte. Das ist für viele kleinere Städte sicher ein Thema,
an dem Prestige hängt, aber es geht auch um eine bürgernahe Justiz. Wie viele
Amtsgerichte brauchen wir im Land?
Stickelberger: Wir haben in Baden-Württemberg 17 Landgerichte, das ist – auch
im Ländervergleich – für ein großes Flächenland sicher nicht zu viel. Diese Struktur
steht für uns nicht zur Disposition. Wir haben 108 Amtsgerichte. Die arbeiten nach
Einschätzung unseres Hauses wirtschaftlich und bürgernah. Ich sehe keine
Veranlassung, daran etwas zu ändern. Wir ändern lieber an anderer Stelle. Etwa
indem wir aus über 600 kommunalen Grundbuchämtern 13 grundbuchführende
Amtsgerichte machen. Wir machen außerdem eine große Notariatsreform. Die
Vorgängerregierung wollte darüber hinaus die Sozialgerichtsbarkeit auf vier
Standorte konzentrieren. Ich meine aber, dass gerade bei den Sozialgerichten und
deren Klientel dezentrale Strukturen nötig sind. Da sehe ich keinen Reformbedarf.
Aus meiner Sicht entscheidend ist hingegen die Frage, wie wir den elektronischen
Rechtsverkehr organisieren. Das wird die Justiz vor gewaltige Herausforderungen
stellen.
BZ: Für Freiburg bleibt als Hausaufgabe die Frage, wie es mit der Unterbringung der
Sicherungsverwahrten weitergeht.
Stickelberger: Wir haben seit einigen Tagen die Eckpunkte der
Bundesjustizministerin auf dem Tisch. Sie orientieren sich an den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes. Vor allem zwei Kernpunkte stecken darin: das
Abstandsgebot zum Regelvollzug und die Betreuung und Therapie während der
Sicherungsverwahrung und der Vorbereitung auf die Entlassung. Der Leiter der
Justizvollzugsanstalt Freiburg hat das Thema früh aufgegriffen, so dass wir bei der
Umsetzung in Baden-Württemberg etwas weiter sind als in anderen Ländern. In
Freiburg steht uns ein Gebäude zur Verfügung, das das Abstandsgebot erfüllt, jetzt
brauchen wir noch das Personal für die Betreuung. Im Haushalt 2012 werden wir die
entsprechenden Stellen beantragen.
Autor: fs
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