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05. August 2011

LANDESPOLITIK

Interview mit Justizminister Rainer Stickelberger

BZ-INTERVIEWmit Justizminister Rainer Stickelberger.

FREIBURG.

Neben dem Thema Stuttgart 21 hat sich der neue Justizminister des

Landes, der Lörracher SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger (60), in seinen ersten

Amtswochen vor allem mit den Folgen der Privatisierung im Bereiche der

Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe befasst. Mit ihm sprach unser

Redakteur Franz Schmider.


BZ: Sie lehnen die Privatisierungen, wie sie im Bereich der Vollzugsanstalten in

Offenburg erprobt werden, ab. Ist es so wichtig, dass im Gefängnis Staatsdiener

kochen und die Wäsche waschen?

Stickelberger: Wir wollen den Versuch mit der teilprivatisierten Haftanstalt in

Offenburg in der Tat nicht fortführen. Denn in einer Vollzugsanstalt sind hoheitliche

Aufgaben wahrzunehmen, die beim Staat verbleiben müssen. Stück für Stück

werden Aufgaben nun rückübertragen auf staatliche Bedienstete. Sonst laufen wir

Gefahr, dass dem Staat die Hoheitsgewalt entgleitet.


BZ: Aber nochmals: Was stört Sie daran, dass der Koch kein Staatsdiener ist?

Stickelberger: Gar nichts. Der Koch oder auch eine Wäscherin sind nicht das

Problem. Aber darüber hinaus darf es nicht gehen. In Offenburg sind momentan

jedoch weite Teile des Managements des Gefängnisses in den Händen eines privaten

Unternehmens. Kritisch wird es dann zum Beispiel im Arbeitsbereich, wo Häftlinge

und Bedienstete der Firma am gleichen Arbeitsplatz zusammenarbeiten. Damit sind

nicht nur Nebentätigkeiten privatisiert, es geht um den Kern des Vollzugs.

Wesentliche Teile des Gefängnisalltags stehen unter der Obhut einer privaten Firma.


BZ: Ist das Ganze für Sie eine Grundsatzfrage, weil Sie Privatisierung ablehnen,

oder haben Sie Hinweise, dass eine solche Vollzugsanstalt einfach nicht so gut

funktioniert oder gar unsicher ist?

Stickelberger: Natürlich gibt es einen grundsätzlichen Aspekt. Schon zu

Oppositionszeiten haben wir unsere Überzeugung geäußert, dass es nicht sein kann,

dass der Staat seine Aufgaben, für die er primär zuständig ist, nach und nach

abgibt. Man kann in vielen Teilen privatisieren, aber nicht im hoheitlichen Bereich.

Und konkret haben wir es im Justizvollzug mit dem sensibelsten Bereich staatlicher

hoheitlicher Aufgaben zu tun. Da geht es um die Sicherheit, aber auch um einen

grundrechtlichen Sonderbereich, denn es wird massiv in Grundrechte eingegriffen.

Da darf sich der Staat einfach nicht zurückziehen. Der Kernbereich der Sicherheit ist

eine staatliche Aufgabe.


BZ: Als Bürger interessiert mich aber vor allem: Sind die Gefängnisse sicher, und

wie geht es hinter den Mauern zu? Und Sie wissen so gut wie jeder Bürger, dass es

zum Beispiel in den Vollzugsanstalten Drogen zu kaufen gibt, trotz staatlich

bezahlten Wachpersonals.

Stickelberger: Ich versichere Ihnen, dass es da um Einzelfälle geht. Die gibt es,

aber insgesamt arbeitet der Strafvollzug im Land sehr zuverlässig. Die Mitarbeiter

sind schweren Belastungen ausgesetzt, der Dienst ist nicht einfach und sie verdienen

unsere Anerkennung. Man muss wissen, dass es nicht allein um die Sicherheit nach

außen geht. Es geht auch um die Sicherheit nach innen, um das Klima in einer

Vollzugsanstalt. Und da sind wir eben zu dem Schluss gekommen, dass der

halbprivate Betrieb wie in Offenburg kein Projekt ist, das sich zur Fortsetzung oder

gar zur Nachahmung empfiehlt.


BZ: Ein anderes Feld ist die Bewährungshilfe, auch dort wollen Sie die Privatisierung

rückgängig machen. Haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht?

Stickelberger: Wir haben zum Teil sehr kontroverse Reaktionen und Bewertungen,

sowohl von Gerichten wie von Staatsanwaltschaften und anderen an solchen

Verfahren Beteiligten. Das alles werden wir auswerten – ganz unvoreingenommen.

Dabei müssen wir auch bedenken: Die Bewährungshilfe hat in der alten Form nicht

funktioniert. Da gab es zu wenig Struktur, zu wenig Führung. Die Bewährungshelfer

waren Einzelkämpfer, die sich vor Ort bewähren mussten. Was fehlte, war eine

organisierte Struktur, zum Beispiel ein gutes Berichtswesen. Wir könnten also

überhaupt nicht zur alten Form zurückkehren, wenn der zeitlich befristete Vertrag

mit der Firma Neustart ausläuft. Neustart hat viel Gutes aufgebaut, das sehen wir.

Wir werden das Modell nun ergebnisoffen prüfen. Dann sehen wir weiter.


BZ: Zu Ihrem Reformprogramm gehört die Organisation der Justiz. Da geht es auch

um die Zukunft der Amtsgerichte. Das ist für viele kleinere Städte sicher ein Thema,

an dem Prestige hängt, aber es geht auch um eine bürgernahe Justiz. Wie viele

Amtsgerichte brauchen wir im Land?

Stickelberger: Wir haben in Baden-Württemberg 17 Landgerichte, das ist – auch

im Ländervergleich – für ein großes Flächenland sicher nicht zu viel. Diese Struktur

steht für uns nicht zur Disposition. Wir haben 108 Amtsgerichte. Die arbeiten nach

Einschätzung unseres Hauses wirtschaftlich und bürgernah. Ich sehe keine

Veranlassung, daran etwas zu ändern. Wir ändern lieber an anderer Stelle. Etwa

indem wir aus über 600 kommunalen Grundbuchämtern 13 grundbuchführende

Amtsgerichte machen. Wir machen außerdem eine große Notariatsreform. Die

Vorgängerregierung wollte darüber hinaus die Sozialgerichtsbarkeit auf vier

Standorte konzentrieren. Ich meine aber, dass gerade bei den Sozialgerichten und

deren Klientel dezentrale Strukturen nötig sind. Da sehe ich keinen Reformbedarf.

Aus meiner Sicht entscheidend ist hingegen die Frage, wie wir den elektronischen

Rechtsverkehr organisieren. Das wird die Justiz vor gewaltige Herausforderungen

stellen.


BZ: Für Freiburg bleibt als Hausaufgabe die Frage, wie es mit der Unterbringung der

Sicherungsverwahrten weitergeht.

Stickelberger: Wir haben seit einigen Tagen die Eckpunkte der

Bundesjustizministerin auf dem Tisch. Sie orientieren sich an den Vorgaben des

Bundesverfassungsgerichtes. Vor allem zwei Kernpunkte stecken darin: das

Abstandsgebot zum Regelvollzug und die Betreuung und Therapie während der

Sicherungsverwahrung und der Vorbereitung auf die Entlassung. Der Leiter der

Justizvollzugsanstalt Freiburg hat das Thema früh aufgegriffen, so dass wir bei der

Umsetzung in Baden-Württemberg etwas weiter sind als in anderen Ländern. In

Freiburg steht uns ein Gebäude zur Verfügung, das das Abstandsgebot erfüllt, jetzt

brauchen wir noch das Personal für die Betreuung. Im Haushalt 2012 werden wir die

entsprechenden Stellen beantragen.

Autor: fs

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