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Pressemitteilung zum Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.07.2011
„Todesängste in der Gefängniszelle“
„…In der Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ wurde ein Häftling brutal gefoltert ….“
Sachlich und nüchtern wurde dargestellt, was in der JVA Halle Anfang des Jahres 2010 sich zugetragen hat.
Wer den Vorfall jedoch zur Anzeige gebracht hat, wurde nicht recherchiert. Somit ist auch keinem bekannt, dass die JVA Halle Anzeige erstattet hat, nachdem aufmerksame Bedienstete davon Kenntnis erlangt haben.
Was der Artikel jedoch nicht versucht hat darzustellen ist, wo liegen die Ursachen, wie kann man gegen solche verwerflichen Taten, als Staat, gegensteuern und versuchen sie gänzlich zu verhindern.
Das nun der Angeklagte für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird, ist die einzige richtige Schlussfolgerung für sein Verhalten. Hätte es aber nicht noch einen weiteren Angeklagten geben müssen? Wegen Begünstigung und Beihilfe zur Straftat?
Was waren und sind die begünstigten Umstände, dass solch eine Gewalttat überhaupt möglich war.
Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, die die Strafvollzugsbediensteten nicht beeinflussen können. Seit Jahren fordert der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) von der Politik, den Justizvollzug angemessen mit Personal auszustatten. Aus Sichtweise des MF werden nur Zahlen, ohne Inhalt und Hintergrundwissen, der einzelnen Bundesländer miteinander verglichen und man kommt zu der Schlussfolgerung, wir haben zu viel Personal im Justizvollzug, da können wir abbauen. Diese Zahlenspielerei sieht auf dem Papier sicher auch gut aus, und lässt sich im parlamentarischen Raum gut verkaufen. Unser Finanzminister hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt, den Schuldenberg des Landes abzubauen.
Dafür haben auch wir als Bedienstete des Strafvollzuges Verständnis.
Mit dem Strafvollzug kann man im politischen Raum nicht glänzen. Er wird stiefmütterlich behandelt und hat „nichts mit der inneren Sicherheit zu tun“, so jedenfalls unser Finanzminister.
Das Strafvollzugsgesetz fordert vom Justizvollzug wie auch vom Jugendvollzug alles zu tun, das die Gefangenen nach ihrer Entlassung aus dem Vollzug in der Lage sind, zukünftig ihr Leben ohne Straftaten zu meistern.
Große Worte, die die Gesetzgeber im Land, in beide Gesetze geschrieben haben. Wir als Strafvollzugsbedienstete stehen jedenfalls hinter diesen Aussagen und versuchen alles um dieser Forderung gerecht zu werden.
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass immer mehr Gefangene, vor ihrer Inhaftierung, in ihrem Leben zur Gewalt geneigt haben, entweder sind sie selbst Gewalttäter, oder haben am eigenen Leib Gewalt erleben müssen, also Opfer. Gewalt hat diese Menschen geprägt. Sie sind nicht in der Lage, Probleme mit Worten zu lösen oder einer Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. Bei ihnen herrscht das Faustrecht vor, sie haben es nicht anders gelernt.
Hier muss und setzt der Strafvollzug an, um diese Defizite im gesellschaftlichen miteinander zu beheben. Dies wird uns aber nur gelingen, wenn entsprechend ausgebildet und vor allem qualifiziertes und motiviertes Personal zur Verfügung steht.
Der Personalnotstand ist eingetreten, trotz der Schließung der JVA Halberstadt und JVA Stendal, und der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt steht vor dem Kollaps!
Ursachen dafür sind in einer verfehlten Personalpolitik, die geprägt ist vom Sparzwang, zu suchen.
In den letzten Jahren gab es keine Einstellungen für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst, der Einstellungskorridor für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst wurde, trotz der personellen Probleme in der JVA Burg weiter ignoriert. Das Durchschnittsalter ist auf über 48 Jahre im allgemeinen mittleren Vollzugsdienst, über die Jahre angestiegen. In den anderen Laufbahnen sieht es nicht besser aus.
Bei der Polizei in Sachsen Anhalt ist man sich im politischen Raum einig, dass diese verjüngt werden muss. Entsprechende Einstellungskorritore wurden daher geschaffen, um den Personalbestand zu verjüngen. Gleichzeitig denkt man darüber nach, Regelbeförderungen für die Polizei vorzunehmen, so jedenfalls die Aussage im Koalitionsvertrag. Damit kann man im politischen Raum, wie auch bei der Bevölkerung punkten.
Warum ist eigentlich der Justizvollzug das ungeliebte Kind in Sachsen-Anhalt?
Die Antwort ist einfach, er koste nur Geld, Geld und nachmals Geld.
Dabei wird ausgeblendet, das im Strafvollzug viel getan wird, durch schulische Maßnahmen, Qualifizierung zum Teilfacharbeiter und Facharbeiter, durch Therapiearbeit im Bereich der Gewalt und anderer Delikte, Sicherheit für unsere Mitmenschen zu schaffen für die Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Nicht zu vergessen dabei ist die große Gruppe von Gefangenen, die Probleme mit Suchtmitteln, wie zum Beispiel Alkohol haben. Auch diese brauchen intensive Betreuung und Hilfe, die nicht nur durch den Strafvollzug zu leisten ist.
Dafür benötigt der Justizvollzug auch entsprechendes Personal! Und dieses verursacht nun mal Kosten. Letztendlich sind es aber Ausgaben, die uns allen später wieder zu gute kommen, wenn die Gefangenen durch unser Bemühen wieder ihren Platz in unserer Gesellschaft finden und somit der Gesellschaft auch einen Teil wieder zurückgeben.
Um dies zu erreichen benötigt der Justizvollzug nun mal Personal für die Behandlung der Gefangenen und nicht nur für das „wegschließen“.
Wir sind uns auch der Tatsache bewusst, dass wir es auch mit mehr Personal zukünftig nicht verhindern können, dass es zwischen Gefangenen zu Tätlichkeiten kommt. Soviel Personal, kann auch sich das reichste Bundesland nicht leisten um alles unter Kontrolle zu haben.
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