| Drucken |  E-Mail

13. Juli 2011


Besoldung: Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel


Seit dem 1. April 2011 steht Beamten, die auf eigenen Antrag oder aufgrund einer
erfolgreichen Bewerbung nach Sachsen-Anhalt wechseln eine Ausgleichszulage zu, wenn sich
wegen unterschiedlicher Besoldung in den einzelnen Bundesländern ihre Dienstbezüge
verringern würden. Die Ausgleichszulage dient zur Personalgewinnung und dazu, die
bundesweite Mobilität sicher zu stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung der
Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel ist, dass für die Personalgewinnung ein
dringendes dienstliches Interesse besteht. „Es kommt kein Spezialist aus Bayern nach
Sachsen-Anhalt, wenn er hier weniger verdient. Hätten wir noch die bundeseinheitliche
Besoldung, bräuchten wir die Ausgleichszulage nicht. Es waren die Ministerpräsidenten der
Länder, die den Besoldungsföderalismus und damit den Wettbewerb wollten“, sagte dbb
Landeschef Maik Wagner.
Dass eine Ausgleichszulage zur Personalgewinnung gezahlt werden müsse, sei aber auch ein
Indiz für eine verfehlte Personalpolitik. „Wir brauchen dringend IT Spezialisten im
Landesrechenzentrum, freie Stellen im tierärztlichen Dienst können nicht besetzt werden“,
so Wagner. Genügend qualifiziertes Personal zu finden, wird nach Einschätzung des dbb ein
Hauptproblem auch des öffentlichen Dienstes der Zukunft sein. Neben dem sicheren
Arbeitsplatz müsse den Beschäftigten in den Bereichen Einkommen und Aufstieg etwas
geboten werden und zwar in Ost und West.
Der dbb Landesvorsitzende Maik Wagner reagierte damit auf eine Meldung von SPIEGEL
ONLINE (10.07.2011), von der „Buschzulage“ würden vor allem Staatsdiener aus dem
Westen finanziell besser gestellt als ihre ostdeutschen Kollegen.

Kommentare (0)
Nur registrierte Benutzer können Kommentare schreiben!
 
   

Copyright © 2011 BSBD in Sachsen-Anhalt. Alle Rechte vorbehalten.