|
13. Juli 2011
Besoldung: Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel
Seit dem 1. April 2011 steht Beamten, die auf eigenen Antrag oder aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung nach Sachsen-Anhalt wechseln eine Ausgleichszulage zu, wenn sich wegen unterschiedlicher Besoldung in den einzelnen Bundesländern ihre Dienstbezüge verringern würden. Die Ausgleichszulage dient zur Personalgewinnung und dazu, die bundesweite Mobilität sicher zu stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung der Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel ist, dass für die Personalgewinnung ein dringendes dienstliches Interesse besteht. „Es kommt kein Spezialist aus Bayern nach Sachsen-Anhalt, wenn er hier weniger verdient. Hätten wir noch die bundeseinheitliche Besoldung, bräuchten wir die Ausgleichszulage nicht. Es waren die Ministerpräsidenten der Länder, die den Besoldungsföderalismus und damit den Wettbewerb wollten“, sagte dbb Landeschef Maik Wagner. Dass eine Ausgleichszulage zur Personalgewinnung gezahlt werden müsse, sei aber auch ein Indiz für eine verfehlte Personalpolitik. „Wir brauchen dringend IT Spezialisten im Landesrechenzentrum, freie Stellen im tierärztlichen Dienst können nicht besetzt werden“, so Wagner. Genügend qualifiziertes Personal zu finden, wird nach Einschätzung des dbb ein Hauptproblem auch des öffentlichen Dienstes der Zukunft sein. Neben dem sicheren Arbeitsplatz müsse den Beschäftigten in den Bereichen Einkommen und Aufstieg etwas geboten werden und zwar in Ost und West. Der dbb Landesvorsitzende Maik Wagner reagierte damit auf eine Meldung von SPIEGEL ONLINE (10.07.2011), von der „Buschzulage“ würden vor allem Staatsdiener aus dem Westen finanziell besser gestellt als ihre ostdeutschen Kollegen.
|