Pressespiegel
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P r e s s e e r k l ä r u n g

Politik drängt raus aus der Privatisierung

BSBD begrüßt Entscheidung der baden-württembergischen Landespolitik

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will die durch die Vorgängerregierung realisierte Teilprivatisierung von Justizvollzugsanstalten rückgängig machen. Der in Offenburg bis 2014 geltende Vertrag mit einem deutschen Sicherheitsunternehmen soll nach Vorstellungen der Koalition und des Justizministeriums keine Verlängerung erfahren. Damit gibt Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) dem Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) recht, der seit Jahren gegen die Bildung von Public-Private-Partnership-Projekten (PPP) im Strafvollzug warnt. „An Baden-Württemberg sollten sich auch andere Länder ein Beispiel nehmen, die noch über die Privatisierungen im Justizvollzug nachdenken, derartige Projekte bereits realisieren oder konkret planen“, fordert Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD, die Bundesländer dazu auf, ihre Pflichtaufgabe Strafvollzug wieder mit eigenem Personal in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Mitte Juli besuchte Rainer Stickelberger, Justizminister in Baden-Württemberg, die einzige teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt seines Bundeslandes in Offenburg. Von der baulichen Anlage des 2009 eröffneten Komplexes und dem Engagement der Mitarbeiter zeigte er sich beeindruckt. Er machte aber auch seine Bedenken gegen die Privatisierung deutlich. Der Betrieb in Offenburg verstoße zwar nicht gegen Rechtsnormen, dennoch gäbe es die ständige Gefahr der Grenzüberschreitung, da hoheitliches und nicht hoheitliches Handeln fließend ineinander übergingen. Wegen dieser Problematik verfolgt Stickelberger das Ziel, den Vertrag mit dem Sicherheitsdienstleister nach dessen Ablauf 2014 nicht zu verlängern. Ein Teil der 100 betroffenen Sicherheitskräfte könnten vermutlich in den Staatsdienst übernommen werden, einzelne Bereiche wie Friseur, medizinische Versorgung oder Einkauf seien durchaus in privater Hand weiter zu führen.

Der BSBD ist mit dieser Entwicklung grundsätzlich sehr zufrieden. „Für uns ist die geplante Rücknahme der Teilprivatisierung ein großer Erfolg. Allerdings verkennt Stickelberger die Problematik der medizinischen Versorgung, wenn er glaubt, diesen sensiblen Bereich weiterhin in privater Hand belassen zu können“, sagt der Bundesvorsitzende Anton Bachl. „In Baden-Württemberg wird eine Entwicklung gestoppt, die eindeutig in die falsche Richtung gegangen ist.“ Als Gewerkschafter führt Bachl dabei weitere Argumente an, die über die Vermischung von hoheitlichen und nicht hoheitlichen Aufgaben hinaus gehen. „Ziel von Privatisierungen ist es vordergründig, Kosten zu senken. Das betrifft in erheblichem Maße und vor allem die Personalkosten. Natürlich zahlen Dienstleister, die auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind, deutlich geringere Löhne.“

Zum einen sei es fraglich, wie bei niedrigen Gehältern eine adäquate Qualifizierung des Personals gewährleistet sein soll. Gerade in Justizvollzugsanstalten könne das dramatische Folgen haben: Es würden von den Sicherheitsunternehmen zwangsläufig Menschen im Strafvollzugsdienst eingesetzt, die auf diese Aufgabe nicht angemessen und fachkompetent vorbereitete seien. Zum anderen müssten diese gering bezahlten Kräfte verstärkt bezahlte Überstunden machen, um ein für die Finanzierung des Lebensunterhalts notwendiges Monatseinkommen zu erzielen.

In den Vollzugseinrichtungen Burg-Madel in Sachsen-Anhalt und Offenburg in Baden-Württemberg ist diese Praxis schon an der Tagesordnung. Nach Analysen des BSBD geht es dabei um bis zu 150 Überstunden pro Monat, die geleistet werden, um ein einigermaßen akzeptables Monatsentgelt zu erreichen. „Freizeitausgleich wird dem Vernehmen nach überhaupt nicht gewährt, weil die Betroffenen auf die Auszahlung der Überstunden finanziell angewiesen sind“, erläutert Anton Bachl. „Eine Entwicklung, die in vielen Bereichen des beruflichen Lebens beobachtet werden kann, der wir aber gerade im hoheitlichen Staatsdienst Einhalt gebieten müssen, um eine Überlastung des Personals zu vermeiden, die unmittelbar Sicherheitsrisiken für die Allgemeinheit heraufbeschwören kann.“

Sorgen um die Sicherheit

Vor diesen Hintergründen macht sich Anton Bachl auch Sorgen um die Sicherheitsstandards in den teilprivatisierten Justizvollzugsanstalten. Die Anfänge in Offenburg hatten da schon Schwierigkeiten hervorgebracht, wie auch Stickelbergers Vorgänger Ulrich Goll hatte einräumen müssen. Mehrfach musste das Personal des privaten Dienstleisters darauf hingewiesen werden, dass zum Beispiel Türen in Gefängnissen zu schließen sind und Gefangene immer unter Aufsicht sein müssen. „Wir haben für den Schutz der Bevölkerung Sorge zu tragen. Wie sensibel die Öffentlichkeit zu recht auf derartige Themen reagiert, hat uns doch nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um die Sicherungsverwahrung gezeigt“, mahnt Bachl. Auch auf das Streik-Risiko weist der Gewerkschafter hin. „Nehmen wir das weniger sensible Beispiel der Bahn: Dort fuhren manche private Züge auch zwei Wochen nach Beendigung der Streikmaßnahmen noch nicht. Was das für den Strafvollzug bedeuten würde, kann sich wohl jeder selbst ausmalen.“ 

Die Argumentation über rein finanzielle Vorteile gehe einfach zu weit. Aber sie sind es, die auch in anderen Bundesländern die Gedanken in Richtung der PPP-Modelle wandern lassen. Der BSBD und seine Landesbünde wünschen sich, dass hier etwas genauer auf Offenburg geschaut und dort auch abgeschaut wird. Vorausberechnungen halten einer späteren Prüfung oftmals nicht stand, wie insbesondere das Beispiel Hünfeld in Hessen zeigt. „In Baden-Württemberg kritisieren die Rechnungsprüfer inzwischen die Privatisierung. In Bayern wurde das Public-Private-Partnership-Projekt gestoppt, weil der Bau der JVA Augsburg zu teuer gewesen wäre und das PPP-Versuchsobjekt in München zu viele Mängel aufwies. In Bremervörde handelt es sich übrigens um den gleichen Bauträger wie in München. Er wird das Gebäude anschließend dort aber 25 Jahre lang selbst betreiben – was danach auf das Land Niedersachsen zukommt, steht in den Sternen“, skizziert Bachl die Entwicklung in den Bundesländern. Überhaupt fragen sich Anton Bachl und seine Gewerkschaftskollegen, wie sich in Niedersachsen rechnen kann, was sich andernorts schon als unwirtschaftlich entpuppt hat. „Was können die Niedersachsen, was Bayern und Baden-Württemberg als wesentlich geringer verschuldete Bundesländer sich nicht länger leisten mögen? Wie kann ein Bundesland auf 25 Jahre eine Ersparnis von 7,7 Prozent ausrechnen, wenn nicht einmal die Lohnentwicklung der nächsten zwei Jahre absehbar ist?“

In Sachsen-Anhalt ist Justizministerin Professor Dr. Angela Kolb (SPD) von einer Teilprivatisierung schon nicht mehr hundertprozentig überzeugt. Wann erkennen das auch die Verantwortlichen in Niedersachen, Hessen (Hünfeld) und Berlin?

Übersicht und Kommentierung:

PPP-Projekte im deutschen Strafvollzug

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland mehrere Projekte zur Privatisierung von Aufgaben im Strafvollzug angestoßen und verwirklicht. Mehr Wirtschaftlichkeit und zusätzliche Arbeitsplätze versprechen sich die Befürworter davon. Gegner bezweifeln die finanziellen Vorteile und haben zudem Qualitäts- und Sicherheitsbedenken.

Baden-Württemberg

Die JVA Offenburg wurde zwischen 2006 und 2009 erbaut und ist die einzige teilprivatisierte Einrichtung dieser Art in Baden-Württemberg. In Offenburg kümmern sich die privaten Dienstleister überwiegend um die täglichen Versorgungsleistungen und um die Vermittlung sozialer, schulischer und beruflicher Kompetenzen. Im Einzelnen gehört beispielsweise das Versorgungsmanagement mit Küche, Wäsche, Gefangeneneinkauf und Telefonie zu den Aufgaben, außerdem die Gebäudereinigung sowie die Anleitung der Gefangenen, das Betreuungsmanagement mit der medizinischen Versorgung, dem Sozialdienst, dem psychologischen Dienst, Freizeit, Sport, Schule, berufliche Ausbildung und Arbeitstherapie. Auch die Beschäftigung der Gefangenen in den Arbeitsbetrieben fällt in die Zuständigkeit der Privaten.

Ausgenommen sind dagegen die Vollzugsplanung, Lockerungsentscheidungen und die Anordnung von Disziplinar- und besonderen Sicherungsmaßnahmen. Die Organisationshoheit, die Gesamtsteuerung der Anstalt und die Überwachung der Dienstabläufe sind ebenfalls in staatlicher Hand.

Bayern

Im April 2011 wurde der Startschuss für den Neubau der JVA Augsburg gegeben – in staatlicher Hand! Rund 20 Jahre hatte es von den ersten Überlegungen bis zur Realisierung gebraucht. Dabei wurde auch versucht, das Projekt an einen privaten Investor zu vergeben, doch die Ausschreibung brachte kein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis. Da Bayern Teilprivatisierungen ablehnt, ging die Kalkulation des PPP-Projektes offenbar nicht auf. Die Krux bei diesen Modellen besteht darin, dass der PPP-Bau günstiger als der staatliche Bau errichtet werden muss, um überhaupt eine wirtschaftliche Alternative bieten zu können. Zudem erweist sich die Kalkulation der Teilprivatisierung als überaus problematisch, weil vielfach Annahmen zugrunde gelegt werden, die später nicht eintreten. Dann aber ist es meist zu spät, weil sich das betreffende Bundesland langfristig gebunden hat. 

In Bayern fand man einen eleganteren Weg. Aufgeschreckt durch die hessischen Erfahrungen und die horrenden Baumängel der als PPP-Projekt errichteten Frauenanstalt in München lehnten es die Verantwortlichen nach langen Verhandlungen ab, ein erneutes finanzwirtschaftliches Risiko zu Lasten des Landeshaushaltes einzugehen.

Hessen

Die JVA Hünfeld in Hessen war die erste teilprivatisierte Anstalt in Deutschland. Sie wurde 2005 eröffnet. Neben Planung und Errichtung wurden Hausmanagement (Bauunterhaltung, Wartung, Reinigung, Instandhaltung u.ä.), Videoüberwachung der Liegenschaft, Versorgungsmanagement (Küche, Reinigung, Bekleidungsausgabe), Pflegepersonal, Krankenstation, soziale und pädagogische Beratungsdienste, Leitung der Arbeitswerkstätten, schulische und berufliche Bildung der Gefangenen, Sport- und Freizeitangebote, musikalische Aktivitäten, Führung der Bibliothek sowie bestimmte Teile des Bewachungs- und Kontrollmanagements wie beispielsweise die tägliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Sicherungsanlagen in private Hand gelegt. Auch dort ist das helle Licht des einstigen hessischen Leuchtturmprojektes inzwischen erloschen. Die Kosteneinsparungen, die man sich zu Beginn des Projektes vorgenommen hatte, konnten nicht annähernd erreicht werden. Vergleichbare Anstalten in staatlicher Regie wirtschaften offenichtlich kostengünstiger.

Niedersachsen

In Niedersachsen entsteht bis 2013 die neue JVA Bremervörde auf einem alten Kasernengelände. Im Oktober 2010 bekam die niederländische Royal BAM Group als Ausschreibungssieger den Zuschlag für Errichtung und Betrieb der ersten teilprivatisierte JVA in dem nördlichen Bundesland. Geschlossen wurde ein 25 Jahre währender Vertrag. Die Baukosten belaufen sich auf 50,5 Millionen Euro. Im Frühjahr 2013 soll der ein dreimonatiger Probebetrieb aufgenommen werden. Für die gesamte Laufzeit zahlt das Land 286 Millionen Euro. Gemeinsam mit Tochtergesellschaften und Drittanbietern wird die BAM Group im laufenden Betrieb „nichthoheitliche Aufgaben“ übernehmen. Dazu sollen Wartung, Reinigung, Verwaltungshilfsdienste, Gefängnisküche, Gesundheitsdienst und Sozialfürsorge der Gefangenen zählen.

Sachsen-Anhalt

Im Jahr 2007 wurde der erste Spatenstich für die JVA Burg-Madel in Sachsen-Anhalt gemacht. Die Planung und das architektonische Aussehen ähnelt in verblüffender Weise den früheren Planungen für die JVA Augsburg. An den privaten Dienstleister wurden Verpflegung, Reinigung und Entsorgung, technische Wartung und Betreuung, Kraftfahrdienst und Fuhrparkmanagement, Gefangeneneinkauf, Freizeitgestaltung, Sportübungsleitung, vollzugliche Hilfsdienste (zum Beispiel Hilfsdienste an der Außenpforte), Verwaltungshilfsdienste (zum Beispiel Friseur oder Bibliothek), Teile der medizinischen Versorgung, des Psychologischen Dienstes, der Sozialen Dienste, technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement (Wartungs- und Instandhaltungsleistungen bis hin zur Energiekostenabrechnung) übertragen. Damalige Berechnungen gingen von zwölf Prozent Ersparnis aus. Es wurden Verträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren geschlossen. Schon 2009, im Jahr der Inbetriebnahme, wurde erste Kritik laut. Die Kosten lagen höher als erwartet und die schlechten Haftbedingungen, bedingt unter anderem durch hohen Krankenstand bei den Mitarbeitern des privaten Dienstleisters, wurden nicht zuletzt durch den BSBD kritisiert. Inzwischen zeigt sich auch Justizministerin Professor Dr. Angela Kolb nicht mehr so überzeugt vom Public Private Partnership wie noch zu Zeiten des Spatenstichs. Sie hatte im Frühjahr 2011 verlauten lassen, dass es unter ihrer Führung kein weiteres Modell geben werde. Der administrative Aufwand im Ministerium sei zu hoch und das Land könne auf neue Entwicklungen nicht mehr flexibel genug reagieren. So wurde beim dortigen Neubau eine Abteilung für Sicherungsverwahrte vorgesehen. Dort sollten auch die Verwahrten aus den Nachbarländern Sachsen und Thüringen untergebracht werden. Da auch in der JVA Burg das Abstandsgebot, also die stärkere Unterscheidung von Strafhaft und Sicherungsverwahrung, nicht genügend berücksichtigt wurde, genügt diese Einrichtung den zwischenzeitlichen Anforderungen nicht mehr. Damit begannen dort erhebliche Probleme mit dem Betreiber. Schließlich ist bei höherer Belegungsfrequenz auch der Aufwand größer. Jede geringste Änderung in der Vollzugsplanung lässt sich ein gewinnorientiert arbeitendes Unternehmen selbstverständlich gut bezahlen.

Angesichts der aus Sicht der Gewerkschaft sachgerechten Äußerungen von Prof. Angela Kolb sollte die Landesregierung konsequent sein und bei der unvermeidlichen konzeptionellen Neuordnung des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt vom Irrweg der Teilprivatisierung ablassen, Strafvollzug wieder als eigene Pflichtaufgabe begreifen. Die von der Ministerin beklagte mangelnde Beweglichkeit und aber auch das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, könnte so zurück gewonnen werden.

Berlin

Eine Kooperation mit dem Land Brandenburg wird auf dem Gebiet des Strafvollzuges in Berlin zwar abgelehnt, aber auf dem Boden des Nachbarlandes die neue JVA Heidering gebaut. Ebenso undurchsichtig kommt ein Gutachten eines privaten Beraters zu widersprüchlichen Ergebnissen. Die Baumaßnahmen werden jedenfalls herkömmlich staatlich finanziert und gebaut. Der Werkdienst, einer der wichtigsten Resozialisierungsbereiche und der einzige Fachbereich einer JVA, der zugleich auch Einnahmen erwirtschaften kann,  soll jedoch später an private Unternehmen vergeben werden. So war zumindest die Aussage der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) noch im Dezember 2010 BSBD-Vertretern gegenüber. Offenbar war diese Aussage der Position der Gesprächspartner angepasst, denn inzwischen scheint die Planung in Richtung Teilprivatisierung sowie die Übernahme von neoliberalem Gedankengut doch erheblich weiter zu gehen.

 
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05. August 2011

LANDESPOLITIK

Interview mit Justizminister Rainer Stickelberger

BZ-INTERVIEWmit Justizminister Rainer Stickelberger.

FREIBURG.

Neben dem Thema Stuttgart 21 hat sich der neue Justizminister des

Landes, der Lörracher SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger (60), in seinen ersten

Amtswochen vor allem mit den Folgen der Privatisierung im Bereiche der

Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe befasst. Mit ihm sprach unser

Redakteur Franz Schmider.


BZ: Sie lehnen die Privatisierungen, wie sie im Bereich der Vollzugsanstalten in

Offenburg erprobt werden, ab. Ist es so wichtig, dass im Gefängnis Staatsdiener

kochen und die Wäsche waschen?

Stickelberger: Wir wollen den Versuch mit der teilprivatisierten Haftanstalt in

Offenburg in der Tat nicht fortführen. Denn in einer Vollzugsanstalt sind hoheitliche

Aufgaben wahrzunehmen, die beim Staat verbleiben müssen. Stück für Stück

werden Aufgaben nun rückübertragen auf staatliche Bedienstete. Sonst laufen wir

Gefahr, dass dem Staat die Hoheitsgewalt entgleitet.


BZ: Aber nochmals: Was stört Sie daran, dass der Koch kein Staatsdiener ist?

Stickelberger: Gar nichts. Der Koch oder auch eine Wäscherin sind nicht das

Problem. Aber darüber hinaus darf es nicht gehen. In Offenburg sind momentan

jedoch weite Teile des Managements des Gefängnisses in den Händen eines privaten

Unternehmens. Kritisch wird es dann zum Beispiel im Arbeitsbereich, wo Häftlinge

und Bedienstete der Firma am gleichen Arbeitsplatz zusammenarbeiten. Damit sind

nicht nur Nebentätigkeiten privatisiert, es geht um den Kern des Vollzugs.

Wesentliche Teile des Gefängnisalltags stehen unter der Obhut einer privaten Firma.


BZ: Ist das Ganze für Sie eine Grundsatzfrage, weil Sie Privatisierung ablehnen,

oder haben Sie Hinweise, dass eine solche Vollzugsanstalt einfach nicht so gut

funktioniert oder gar unsicher ist?

Stickelberger: Natürlich gibt es einen grundsätzlichen Aspekt. Schon zu

Oppositionszeiten haben wir unsere Überzeugung geäußert, dass es nicht sein kann,

dass der Staat seine Aufgaben, für die er primär zuständig ist, nach und nach

abgibt. Man kann in vielen Teilen privatisieren, aber nicht im hoheitlichen Bereich.

Und konkret haben wir es im Justizvollzug mit dem sensibelsten Bereich staatlicher

hoheitlicher Aufgaben zu tun. Da geht es um die Sicherheit, aber auch um einen

grundrechtlichen Sonderbereich, denn es wird massiv in Grundrechte eingegriffen.

Da darf sich der Staat einfach nicht zurückziehen. Der Kernbereich der Sicherheit ist

eine staatliche Aufgabe.


BZ: Als Bürger interessiert mich aber vor allem: Sind die Gefängnisse sicher, und

wie geht es hinter den Mauern zu? Und Sie wissen so gut wie jeder Bürger, dass es

zum Beispiel in den Vollzugsanstalten Drogen zu kaufen gibt, trotz staatlich

bezahlten Wachpersonals.

Stickelberger: Ich versichere Ihnen, dass es da um Einzelfälle geht. Die gibt es,

aber insgesamt arbeitet der Strafvollzug im Land sehr zuverlässig. Die Mitarbeiter

sind schweren Belastungen ausgesetzt, der Dienst ist nicht einfach und sie verdienen

unsere Anerkennung. Man muss wissen, dass es nicht allein um die Sicherheit nach

außen geht. Es geht auch um die Sicherheit nach innen, um das Klima in einer

Vollzugsanstalt. Und da sind wir eben zu dem Schluss gekommen, dass der

halbprivate Betrieb wie in Offenburg kein Projekt ist, das sich zur Fortsetzung oder

gar zur Nachahmung empfiehlt.


BZ: Ein anderes Feld ist die Bewährungshilfe, auch dort wollen Sie die Privatisierung

rückgängig machen. Haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht?

Stickelberger: Wir haben zum Teil sehr kontroverse Reaktionen und Bewertungen,

sowohl von Gerichten wie von Staatsanwaltschaften und anderen an solchen

Verfahren Beteiligten. Das alles werden wir auswerten – ganz unvoreingenommen.

Dabei müssen wir auch bedenken: Die Bewährungshilfe hat in der alten Form nicht

funktioniert. Da gab es zu wenig Struktur, zu wenig Führung. Die Bewährungshelfer

waren Einzelkämpfer, die sich vor Ort bewähren mussten. Was fehlte, war eine

organisierte Struktur, zum Beispiel ein gutes Berichtswesen. Wir könnten also

überhaupt nicht zur alten Form zurückkehren, wenn der zeitlich befristete Vertrag

mit der Firma Neustart ausläuft. Neustart hat viel Gutes aufgebaut, das sehen wir.

Wir werden das Modell nun ergebnisoffen prüfen. Dann sehen wir weiter.


BZ: Zu Ihrem Reformprogramm gehört die Organisation der Justiz. Da geht es auch

um die Zukunft der Amtsgerichte. Das ist für viele kleinere Städte sicher ein Thema,

an dem Prestige hängt, aber es geht auch um eine bürgernahe Justiz. Wie viele

Amtsgerichte brauchen wir im Land?

Stickelberger: Wir haben in Baden-Württemberg 17 Landgerichte, das ist – auch

im Ländervergleich – für ein großes Flächenland sicher nicht zu viel. Diese Struktur

steht für uns nicht zur Disposition. Wir haben 108 Amtsgerichte. Die arbeiten nach

Einschätzung unseres Hauses wirtschaftlich und bürgernah. Ich sehe keine

Veranlassung, daran etwas zu ändern. Wir ändern lieber an anderer Stelle. Etwa

indem wir aus über 600 kommunalen Grundbuchämtern 13 grundbuchführende

Amtsgerichte machen. Wir machen außerdem eine große Notariatsreform. Die

Vorgängerregierung wollte darüber hinaus die Sozialgerichtsbarkeit auf vier

Standorte konzentrieren. Ich meine aber, dass gerade bei den Sozialgerichten und

deren Klientel dezentrale Strukturen nötig sind. Da sehe ich keinen Reformbedarf.

Aus meiner Sicht entscheidend ist hingegen die Frage, wie wir den elektronischen

Rechtsverkehr organisieren. Das wird die Justiz vor gewaltige Herausforderungen

stellen.


BZ: Für Freiburg bleibt als Hausaufgabe die Frage, wie es mit der Unterbringung der

Sicherungsverwahrten weitergeht.

Stickelberger: Wir haben seit einigen Tagen die Eckpunkte der

Bundesjustizministerin auf dem Tisch. Sie orientieren sich an den Vorgaben des

Bundesverfassungsgerichtes. Vor allem zwei Kernpunkte stecken darin: das

Abstandsgebot zum Regelvollzug und die Betreuung und Therapie während der

Sicherungsverwahrung und der Vorbereitung auf die Entlassung. Der Leiter der

Justizvollzugsanstalt Freiburg hat das Thema früh aufgegriffen, so dass wir bei der

Umsetzung in Baden-Württemberg etwas weiter sind als in anderen Ländern. In

Freiburg steht uns ein Gebäude zur Verfügung, das das Abstandsgebot erfüllt, jetzt

brauchen wir noch das Personal für die Betreuung. Im Haushalt 2012 werden wir die

entsprechenden Stellen beantragen.

Autor: fs

 
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flanderninfo.be > Nachrichten > Jamioulx: Streik nach Gefängnisausbruch

  Jamioulx: Streik nach Gefängnisausbruch

 

Belga

Mo 01/08/2011 - 14:51 Nach dem Ausbruch von drei Schwerverbrechern hat das Personal der Haftanstalt von Jamioulx südlich von Charleroi am Montagmorgen die Arbeit niedergelegt. Innerhalb von nur drei Wochen wurde in wallonischen Haftanstalten dreimal versucht, über eine Geiselnahme zu entfliehen.

Drei als sehr gefährlich eingestufte Männer hatten am Sonntagabend nach einem Freigang im Gefängnishof in Jamiloux in der Provinz Hennegau eine Wärterin als Geisel genommen und sie erst nach fünf Stunden in Frankreich wieder freigelassen.

 

Belga Jamiloux

Sie zwangen die Frau mit einem Messer, ihnen die Tore der Haftanstalt zu öffnen. Eine weitere Wärterin wurde von den Flüchtenden beim Versuch diese aufzuhalten verletzt.

Die Gangster flüchteten an Bord eines gestohlenen Wagens, der einem weiteren Personalmitglied der Haftanstalt gehörte und trennten sich später.

Einer von ihnen setzte seine Fahrt mit der Geisel bis Maubeuge in Nordfrankreich fort, wo er seine Geisel und den Fluchtwagen zurückließ, während die beiden anderen ein weiteres Fahrzeug stahlen und damit weiter flüchteten.

Eine Großfahndung der Polizei, die drei Schwerverbrecher wieder zu fangen, blieb bislang ohne Erfolg. Bei den Tätern handelt es sich unter anderem um den Mörder an eines Bäckers aus Jamioulx und um einen Verbrecher, der in einer Bar einen Mann erschossen hatte. Alle drei Flüchtige haben sich brutale Raubüberfälle zu Schulden kommen lassen.

Fluchtversuche: Drei Wärter als Geisel

In der kurzen Zeit von nur drei Wochen haben mit der Flucht aus Jamiloux schon drei ähnliche Vorgänge für Schlagzeilen gesorgt. Vor knapp drei Wochen konnten zwei Häftlinge aus dem Gefängnis von Huy in der Provinz Lüttich fliehen, nach dem sie einen Wärter in einer Werkstatt als Geisel genommen hatten.

 

PhotoNews Unruhe in Gefängnissen

Vor zwei Wochen hatten ebenfalls zwei Häftlinge die Flucht aus dem Knast von Nivelles bei Brüssel ergreifen können. Auch sie nahmen einen Wärter als Geisel. Vor nur einer Woche konnte ein ähnlicher Fluchtversuch aus dem Gefängnis von Andenne in der Provinz Lüttich nur knapp verhindert werden.

Das Personal der Haftanstalt von Jamiloux legte am Montagmorgen die Arbeit nieder. In Gesprächen mit den Gewerkschaften und der Direktion des Gefängnisses forderten die Wärter mehr Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz.

Polizisten nahmen für die Dauer des Streiks deren Aufgaben in die Hände. Damit sind wiederum die anderen Häftlinge nicht einverstanden.

 
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Pressemitteilung zum Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.07.2011

„Todesängste in der Gefängniszelle“


„…In der Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ wurde ein Häftling brutal gefoltert ….“


Sachlich und nüchtern wurde dargestellt, was in der JVA Halle Anfang des Jahres 2010 sich zugetragen hat.

Wer den Vorfall jedoch zur Anzeige gebracht hat, wurde nicht recherchiert. Somit ist auch keinem bekannt, dass die JVA Halle Anzeige erstattet hat, nachdem aufmerksame Bedienstete davon Kenntnis erlangt haben.

Was der Artikel jedoch nicht versucht hat darzustellen ist, wo liegen die Ursachen, wie kann man gegen solche verwerflichen Taten, als Staat, gegensteuern und versuchen sie gänzlich zu verhindern.

Das nun der Angeklagte für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird, ist die einzige richtige Schlussfolgerung für sein Verhalten. Hätte es aber nicht noch einen weiteren Angeklagten geben müssen? Wegen Begünstigung und Beihilfe zur Straftat?

Was waren und sind die begünstigten Umstände, dass solch eine Gewalttat überhaupt möglich war.

Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, die die Strafvollzugsbediensteten nicht beeinflussen können. Seit Jahren fordert der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) von der Politik, den Justizvollzug angemessen mit Personal auszustatten. Aus Sichtweise des MF werden nur Zahlen, ohne Inhalt und Hintergrundwissen, der einzelnen Bundesländer miteinander verglichen und man kommt zu der Schlussfolgerung, wir haben zu viel Personal im Justizvollzug, da können wir abbauen. Diese Zahlenspielerei sieht auf dem Papier sicher auch gut aus, und lässt sich im parlamentarischen Raum gut verkaufen. Unser Finanzminister hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt, den Schuldenberg des Landes abzubauen.

Dafür haben auch wir als Bedienstete des Strafvollzuges Verständnis.

Mit dem Strafvollzug kann man im politischen Raum nicht glänzen. Er wird stiefmütterlich behandelt und hat „nichts mit der inneren Sicherheit zu tun“, so jedenfalls unser Finanzminister.

Das Strafvollzugsgesetz fordert vom Justizvollzug wie auch vom Jugendvollzug alles zu tun, das die Gefangenen nach ihrer Entlassung aus dem Vollzug in der Lage sind, zukünftig ihr Leben ohne Straftaten zu meistern.

Große Worte, die die Gesetzgeber im Land, in beide Gesetze geschrieben haben. Wir als Strafvollzugsbedienstete stehen jedenfalls hinter diesen Aussagen und versuchen alles um dieser Forderung gerecht zu werden.

In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass immer mehr Gefangene, vor ihrer Inhaftierung, in ihrem Leben zur Gewalt geneigt haben, entweder sind sie selbst Gewalttäter, oder haben am eigenen Leib Gewalt erleben müssen, also Opfer. Gewalt hat diese Menschen geprägt.  Sie sind nicht in der Lage, Probleme mit Worten zu lösen oder einer Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. Bei ihnen herrscht das Faustrecht vor, sie haben es nicht anders gelernt.

Hier muss und setzt der Strafvollzug an, um diese Defizite im gesellschaftlichen miteinander zu beheben. Dies wird uns aber nur gelingen, wenn entsprechend ausgebildet und vor allem qualifiziertes und motiviertes Personal zur Verfügung steht.

Der Personalnotstand ist eingetreten, trotz der Schließung der JVA Halberstadt und JVA Stendal, und der Justizvollzug in Sachsen-Anhalt steht vor dem Kollaps!

Ursachen dafür sind in einer verfehlten Personalpolitik, die geprägt ist vom Sparzwang, zu suchen.

In den letzten Jahren gab es keine Einstellungen für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst, der Einstellungskorridor für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst wurde, trotz der personellen Probleme in der JVA Burg weiter ignoriert. Das Durchschnittsalter ist auf über 48 Jahre im allgemeinen mittleren Vollzugsdienst, über die Jahre angestiegen. In den anderen Laufbahnen sieht es nicht besser aus.

Bei der Polizei in Sachsen Anhalt ist man sich im politischen Raum einig, dass diese verjüngt werden muss. Entsprechende Einstellungskorritore wurden daher geschaffen, um den Personalbestand zu verjüngen. Gleichzeitig denkt man darüber nach, Regelbeförderungen für die Polizei vorzunehmen, so jedenfalls die Aussage im  Koalitionsvertrag. Damit kann man im politischen Raum, wie auch bei der Bevölkerung punkten.

Warum ist eigentlich der Justizvollzug das ungeliebte Kind in Sachsen-Anhalt?

Die Antwort ist einfach, er koste nur Geld, Geld und nachmals Geld.

Dabei wird ausgeblendet, das im Strafvollzug viel getan wird, durch schulische Maßnahmen, Qualifizierung zum Teilfacharbeiter und Facharbeiter, durch Therapiearbeit im Bereich der Gewalt und anderer Delikte, Sicherheit für unsere Mitmenschen zu schaffen für die Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Nicht zu vergessen dabei ist die große Gruppe von Gefangenen, die Probleme mit Suchtmitteln, wie zum Beispiel Alkohol haben. Auch diese brauchen intensive Betreuung und Hilfe, die nicht nur durch den Strafvollzug zu leisten ist.

Dafür benötigt der Justizvollzug auch entsprechendes Personal! Und dieses verursacht nun mal Kosten. Letztendlich sind es aber Ausgaben, die uns allen später wieder zu gute kommen, wenn die Gefangenen durch unser Bemühen wieder ihren Platz in unserer Gesellschaft finden und somit der Gesellschaft auch einen Teil wieder zurückgeben.

Um dies zu erreichen benötigt der Justizvollzug nun mal Personal für die Behandlung der Gefangenen und nicht nur für das „wegschließen“.

Wir sind uns auch der Tatsache bewusst, dass wir es auch mit mehr Personal zukünftig nicht verhindern können, dass es zwischen Gefangenen zu Tätlichkeiten kommt. Soviel Personal, kann auch sich das reichste Bundesland nicht leisten um alles unter Kontrolle zu haben.

 
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13. Juli 2011


Besoldung: Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel


Seit dem 1. April 2011 steht Beamten, die auf eigenen Antrag oder aufgrund einer
erfolgreichen Bewerbung nach Sachsen-Anhalt wechseln eine Ausgleichszulage zu, wenn sich
wegen unterschiedlicher Besoldung in den einzelnen Bundesländern ihre Dienstbezüge
verringern würden. Die Ausgleichszulage dient zur Personalgewinnung und dazu, die
bundesweite Mobilität sicher zu stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung der
Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel ist, dass für die Personalgewinnung ein
dringendes dienstliches Interesse besteht. „Es kommt kein Spezialist aus Bayern nach
Sachsen-Anhalt, wenn er hier weniger verdient. Hätten wir noch die bundeseinheitliche
Besoldung, bräuchten wir die Ausgleichszulage nicht. Es waren die Ministerpräsidenten der
Länder, die den Besoldungsföderalismus und damit den Wettbewerb wollten“, sagte dbb
Landeschef Maik Wagner.
Dass eine Ausgleichszulage zur Personalgewinnung gezahlt werden müsse, sei aber auch ein
Indiz für eine verfehlte Personalpolitik. „Wir brauchen dringend IT Spezialisten im
Landesrechenzentrum, freie Stellen im tierärztlichen Dienst können nicht besetzt werden“,
so Wagner. Genügend qualifiziertes Personal zu finden, wird nach Einschätzung des dbb ein
Hauptproblem auch des öffentlichen Dienstes der Zukunft sein. Neben dem sicheren
Arbeitsplatz müsse den Beschäftigten in den Bereichen Einkommen und Aufstieg etwas
geboten werden und zwar in Ost und West.
Der dbb Landesvorsitzende Maik Wagner reagierte damit auf eine Meldung von SPIEGEL
ONLINE (10.07.2011), von der „Buschzulage“ würden vor allem Staatsdiener aus dem
Westen finanziell besser gestellt als ihre ostdeutschen Kollegen.

 
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