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Stendal.

In einem Rucksack Rauschgift in die Justizvollzugsanstalt ( JVA ) Burg-Madel ( Jerichower Land ) geschmuggelt zu haben, das wird einem 49-jährigen Berliner vorgeworfen. Seit gestern muss sich der Nähmaschinenmechaniker deshalb vor dem Landgericht Stendal verantworten.

Neben ihm auf der Anklagebank sitzt ein Gefängnisinsasse. Der 31-Jährige soll den Schmuggel in Auftrag gegeben haben und auch Abnehmer von 500 Gramm Cannabis gewesen sein. Die will der Mechaniker im Rahmen eines Servicebesuchs in der Schneiderei der JVA im August vorigen Jahres dem angeblichen Auftraggeber übergeben haben.

Nach einem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft hatte der Mechaniker zu Prozessbeginn den Rauschgiftschmuggel gestanden. Im Gegenzug sagte ihm das Gericht eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr zu.

Im April 2009 hätte ihn der Mitangeklagte angesprochen, ein Päckchen einzuschmuggeln. Das Rauschgift sei ihm am Tag vor dem Einschmuggeln von Unbekannten auf einem Parkplatz in Burg übergeben worden. Er habe sich von dem Botendienst, wofür er nur 50 Euro erhalten haben will, Aufträge für seine von der Pleite bedrohten Firma in der JVA versprochen. Bei seinen etwa 20 Serviceaufenthalten dort sei er nur zweimal richtig kontrolliert worden. Zur geplanten zweiten Lieferung im Januar dieses Jahres kam es nicht. Er wurde geschnappt. Neben Rauschgift wurde dabei auch noch ein Mobiltelefon gefunden.

Der " Auftraggeber " bestreitet jegliche Beteiligung. Er ließ über seinen Verteidiger erklären, dass " er mit Drogen nichts am Hut " und diese auch nicht bestellt habe. Bislang hat das Landgericht Stendal drei Verhandlungstage angesetzt.

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