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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass der Ausgleichsbetrag bei besonderen Altersgrenzen (Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr) mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2012/2013 gestrichen werden soll.
Begründet hatten wir unsere strikte Ablehnung der geplanten Streichung des Ausgleichsbetrages im Anhörungsverfahren u. a. auch damit, dass der in der Begründung genannte Hinweis auf andere Bundesländer wenig überzeuge, da bei vielen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen in Sachsen-Anhalt schlechtere Bedingungen als in anderen Bundesländern existierten.
Interessant, wie das MF dazu Stellung genommen hat:
„Die besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen in Sachsen-Anhalt sind nicht signifikant schlechter als in anderen Bundesländern. Bei der Höhe der Besoldung als dem für die Besoldungsempfänger wichtigsten Aspekt ergeben Vergleichsberechnungen der „Eckämter“ (mit Endgrundgehalt, Familienzuschlag, allgemeiner Zulage und Sonderzahlungen) für November 2010 in Sachsen-Anhalt – ebenso wie in Niedersachsen – eine um nur ca. 1,7 v. H. unter dem Länderdurchschnitt liegende Jahresbesoldung, die sich bei der vorgesehenen inhalts- und zeitgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten für 2011/2012 weiter verringern wird.
Für Sachsen-Anhalt – wie für alle neuen Bundesländer – kommen versorgungsrechtlich historisch bedingte Unterschiede hinzu, da es in der DDR keine Beamten gab und somit grundsätzlich keine Vordienstzeiten vor dem 3. Oktober 1990 erworben werden konnten.“
Nachlesen können Sie alles unter dem http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/downloads/d0444lge.pdf Seite 24 ff.
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