Besoldungsanpassung 2011 | Drucken |

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 8. September, stand die Verabschiedung des Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 auf der Tagesordnung des Landtages. Änderungen in den Tabellenwerten haben sich nicht ergeben. Mit unserer Forderung, dass die Einmalzahlung auch Beamte in Elternzeit erhalten, konnten wir uns leider nicht durchsetzen. Im Finanzausschuss wurde argumentiert, dass dann Beamte ohne Dienstbezüge gegenüber Teilzeitbeschäftigten, die die Einmalzahlung nur anteilig erhalten, bevorteilt würden.  Ansonsten wird das Tarifergebnis in Sachsen-Anhalt aber inhalts- und zeitgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen.

Das ist nicht in allen Bundesländern so. In Bayern z. B. hat sich die Landesregierung wiederholt zu Nullrunden 2011 erklärt, in Bremen gibt es die Tarifsteigerungen 2011 und 2012 nur bis zur Bes.Gr. A 11 zeitgleich, ähnlich in Hamburg, in Rheinland-Pfalz gibt es die Tarifsteigerung nur in 2011- in den folgenden fünf Jahren soll die Steigerung nur 1 Prozent betragen, im Saarland soll es 2011 eine Nullrunde geben.

Die OFD ist inzwischen beauftragt worden, für die unmittelbare Landesverwaltung die Änderungen Ende September 2011 rückwirkend zum 1. April 2011 umzusetzen.

Eine Verkündung im Gesetzblatt wird voraussichtlich nicht mehr im September 2011 erfolgen.

Die Landesleitung

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