Besoldungsneuregelungsgesetz 20101209 | Drucken |

Besoldungsneuregelungsgesetz beschlossen

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD hat der Landtag am 9. Dezember 2010 das Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz Sachsen-Anhalt) beschlossen.

Das neue Besoldungsrecht tritt am 1. April 2011 in Kraft. Nach Hamburg, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern ist Sachsen-Anhalt das fünfte Bundesland, das die Besoldung grundlegend neu geregelt hat. „Dem Leistungsprinzip wird das Gesetz nur in Ansätzen gerecht", sagte dbb Landesvorsitzender Maik Wagner.

Während der Aufstieg in den Stufen nur erfolgt, wenn mindestens eine anforderungsgerechte Leistung erbracht wurde, kann eine Leistungsstufe vergeben werden, bei der der Beamte oder die Beamtin wegen herausregender Leistungen vorab das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe erhält. „Wer Schlechtleistungen mit einer „Soll" Vorschrift sanktioniert und herausragende Leistungen nur mit einer „Kann" Vorschrift" honoriert, ist inkonsequent. Bei der „Kann" Regelung liegt die Vermutung nahe, dass die Leistungsstufe nach Kassenlage vergeben wird", sagte dbb Landesvorsitzender Maik Wagner. Außerdem bestehe seit 1998 die Möglichkeit, das Leistungsprinzip zu stärken. Mit dem Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen habe bisher keine der Landesregierungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Leistungsprämien und Leistungszulagen zu gewähren. „Wir befürchten, dass der Gesetzgeber von der Verordnungsermächtigung wegen fehlender Haushaltsmittel auch in Zukunft keinen Gebrauch machen wird." Auch die Stellenobergrenzen seien leistungsfeindlich.

Positiv sei die Änderung der Tabellenstruktur der Grundgehälter. Beim Stufenaufstieg wird nicht mehr auf das Lebensalter, sondern auf die Erfahrungszeit, das heißt auf die abgeleistete Dienstzeit und auf förderliche Zeiten abgestellt - mit einer Ausnahme: Ausfallzeiten durch Geburten und Kindererziehung werden den Erfahrungszeiten gleichgestellt. Übergangsregelungen stellen sicher, dass es keine Einbußen im Lebenserwerbseinkommen der vorhandenen Beamtinnen und Beamten gibt. Die Umsetzung der Rechtsprechung zur kindbezogenen Besoldung, der Wegfall des pauschalen Kirchensteuerabzugs bei Beamten in Altersteilzeit, die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit den Ehen in Besoldung und Versorgung und die Schließung der sogenannten Rentenlücke bei der Versorgung entsprechen langjährigen Forderungen des dbb. Ausdrücklich begrüßt hat der dbb, dass mit der Ausgleichszulage eine mögliche Einkommensminderung ausgeglichen wird, damit bei in Sachsen-Anhalt benötigten Spezialisten ein Dienstherrenwechsel nicht wegen eines höheren Besoldungsniveaus des Bundes oder eines anderen Bundeslandes scheitert.

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