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Herr Hendrik Kranert-RYDZY Redaktion der MZ (30.01.2012)
Sehr geehrter Herr Kranert,
in der MZ vom 30. Januar 2010 haben Sie einen Beitrag zu dem Vorkommnis in der JVA Burg als Kommentar geschrieben. Von Ihnen als Redakteur erwarte ich eigentlich eine sachgerechte Darstellung, tragen Sie doch maßgeblich zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei. Diese habe ich leider bei dem genannten Beitrag nicht gefunden. Das finde ich schade! Sie haben einige Tatsachen sachgerecht wiedergegeben, haben aber völlig falsche Schlussfolgerungen aus Sicht der Strafvollzugsbediensteten daraus gezogen.
Ja, es wird immer wieder Entscheidungen geben, die von der Regelunterbringung (Gefangene einzeln unterzubringen) abweichen werden. Solche Abweichungen haben medizinische-, vollzugliche-, aber auch in der Persönlichkeit des Gefangen liegende Gründe.
Stellen Sie sich zum Beispiel einmal vor, der Anstalt ist bekannt, dass ein Gefangener Epileptiker ist, oder mit Entzugserscheinungen von Alkohol oder Drogen zu rechnen ist. Das solche Menschen einen Notfall erleiden und das dies nicht zeitlich vorhersehbar ist, leuchtet jedem ein. Soll, um allen unvorhersehbaren Ereignissen entgegenzuwirken, jeder Haftraum mit Kameras ausgestattet werden? - um sicherzustellen, das Personal rechtzeitig reagieren kann, um Schlimmeres zu verhüten. Wir haben auch dafür Sorge zu tragen, dass diesen Gefangenen rechtzeitig Hilfe zukommt. Sie sehen schon an diesem einfachen Beispiel, das es immer triftige Gründe gibt, die gegen eine Einzelunterbringung im Einzelfall sprechen. Die Gemeinschaftsunterbringung ist aber nicht der Regelfall in der JVA Burg.
Auch finde ich es nicht nachvollziehbar, wenn den Bediensteten die Schuld bei solchen Vorkommnissen gegeben wird, „das hätten sie doch merken müssen“. Tatsache ist jedoch, dass wir als Fachgewerkschaft immer wieder auf die mangelnde Personalausstattung aufmerksam machen, und uns massiv für eine angemessene Personalausstattung in den Anstalten des Landes einsetzen. Das uns zur Verfügung gestellte Personal reicht nicht aus, um alle Aufgaben mit entsprechender Qualität umzusetzen. Seit langem werden in allen Anstalten täglich Anstrengungen unternommen, um eine „Mindestdienststärke“ in der täglichen Dienstorganisation zu gewährleisten. Die Regeldienststärke ist mittlerweile schon fast ein Fremdwort bei der Dienstorganisation. Um Ihnen dies zu verdeutlichen, folgendes Beispiel. Ein Bediensteter ist für ca. 40 und mehr Gefangene zuständig. Er hat alle anfallenden Aufgaben in seinem Bereich abzuarbeiten. Wenn ein Gefangener zum Beispiel dem medizinischen Bereich zugeführt werden muss, so nimmt der Bedienstete den Gefangenen und bringt ihn zum medizinischen Bereich. Nun stellt sich logischerweise die Frage, wer beaufsichtigt die verbleibenden 39 Gefangenen auf der Station? Für die Zeit der Abwesenheit ist ein Bediensteter einer anderen Station dann auch für diese Gefangenen zusätzlich verantwortlich. Gefangene werden zur Arbeit, werden zu Ausbildungsmaßnahmen, zur Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen, zum Besuch, aber auch zu seinem Rechtsanwalt gebracht. Auch der Aufenthalt im Freien ist durch diesen Stationsbediensteten abzusichern. Gefangene sind aber nicht verpflichtet an solchen Maßnahmen teilzunehmen, sondern sie können selbst entscheiden, ob sie daran teilnehmen wollen. Wenn sie sich gegen eine Teilnahme entschieden haben, bleiben sie auf ihrer Station. Man kann aber nicht ständig Gefangene hinter verschlossenen Haftraumtüren verwahren. Wir haben auch dafür Sorge zu tragen, dass der Gefangene die Möglichkeit hat sich zu duschen oder sich in der Gemeinschaftsküche etwas zuzubereiten.
Vielfältig sind somit die Gründe, warum der Stationsbeamte Gefangene nicht ständig beaufsichtigen kann. Hier liegen die eigentlichen Ursachen für derartige Vorkommnisse, also in der nicht ausreichenden Personalausstattung.
Die Ursache ist nicht bei der Anstaltsleitung oder bei den Bediensteten zu suchen, sondern liegt an der mangelnden Personalausstattung und dafür ist und bleibt die Politik zuständig, siehe das Personalentwicklungskonzept des Finanzministers.
Gern würde ich mit Ihnen dies persönlich erörtern.
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