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An alle Fraktionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

in den letzten Tagen musste ich mehrfach zur Kenntnis nehmen, dass mit dem BSBD Sachsen-Anhalt die zukünftige Vollzugslandschaft so abgestimmt sei.

Dies hat mich doch sehr irritiert und veranlasst mich zur nachfolgenden Richtigstellung.

 

Durch Beschlussfassung des HPR wurde ich in die Projektgruppe entsandt. Dass ich auch Vorsitzender des BSBD bin, spielte dabei keine Rolle. Die Mitglieder der Projektgruppe waren bis Abschluss des Projektauftrages zur Verschwiegenheit verpflichtet. Als Mitglied des HPR ergibt sich noch eine weitere Verschwiegenheitsverpflichtung aus § 10 PersVG LSA.

 

Aufgabe der Arbeitsgruppe Personal, welcher ich angehörte, war festzustellen wieviel Personal für fünf vorgegebene Strukturmodelle jeweils benötigt wird. Gleichwohl hat sich diese Arbeitsgruppe mit erforderlichen politischen und rechtlichen Entwicklungen auseinandergesetzt und daraus Empfehlungen abgeleitet, welche in ihre Berichte mit eingebracht wurden.

 

Der BSBD hat schon frühzeitig erkannt, dass bei Beibehaltung der Vorgaben im PEK für den Justizvollzug gravierende Einschnitte – Veränderungen der Vollzugslandschaft durch Standortreduzierungen – erfolgen müssen, und dass die letzte Justizvollzugsreform bei weitem nicht den Erfolg gebracht hat, um die Vorgaben im PEK zu erfüllen. An dieser Stelle sei mir erlaubt auf den  Bericht der „Expertenkommission“ aus dem Jahre 2009 hinzuweisen.

 

Dies wurde immer wieder bei Zusammenkünften mit Ihnen angesprochen. Personelle Probleme beim Justizvollzug wurden besonders deutlich mit der Inbetriebnahme der JVA Burg. Hier haben Sie folgerichtig erkannt, dass mit konstantem Personal keine zusätzliche Anstalt betrieben werden kann. Auf ein langfristiges Konzept zu Standortfragen und entsprechender Personalausstattung konnten Sie sich zum damaligen Zeitpunkt leider, trotz Forderung des BSBD, nicht verständigen. Im Interesse der Bediensteten des Justizvollzuges sollten Sie deshalb gemeinsam parteiübergreifend eine Lösung für den Justizvollzug finden und durchsetzen, die sowohl im Interesse der Bediensteten liegt, aber auch alle erforderlichen langfristigen Folgeabschätzungen beinhaltet und deren Lösung aufzeigt.

 

Ich  bin mir der Tatsache bewusst, welche schwere Entscheidung Sie im Interesse aller Beteiligten zu tragen haben. Gleichwohl weiß ich, dass die Vorgaben im PEK für Sachsen-Anhalt, also die Anzahl der Bediensteten im Land kalkulierbare Personalkosten für jeden Haushalt darstellen. Sie müssen nun entscheiden, ob Sie dem Justizvollzug mehr Personal zugestehen, um dadurch weitere Standorte zu erhalten, was gleichzeitig bedeuten wird, dieses Personal anderen wegzunehmen, wenn sie die Kennziffern im PEK nicht umschmeißen wollen.

 

Für den Justizvollzug ergeben sich aber auch daraus, wenn Sie mehr Standorte erhalten wollen, was ich ausdrücklich befürworte, noch andere Konsequenzen. Sie würden dann der Auffassung des BSBD folgen, sich endlich von den unseligen Verhältniszahlen: „ Bedienstete zu Gefangene“ zu  lösen und den Justizvollzug aufgabenbezogen mit Personal auszustatten.

Die Ihnen vorliegende zukünftige Justizvollzugsstruktur ist einzig und allein Ausfluss der Zwänge aus dem PEK.

 

Nur Sie können, wenn Sie es wollen, daran etwas ändern. Standorterhaltungen, aus welchen Gesichtspunkten und Überlegungen auch immer, ergeben also nur Sinn, wenn Sie uns das dazu zwingend erforderliche Personal auch zugestehen.

 

Für weitergehende Gespräche zum Thema Justizvollzug stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Kommentare (2)
  • Jens Diederichs  - Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif

    Die Lage des Justizvollzuges in unserem Land ist ein Desaster. Da wird gespart ohne Ende und das alles zu Lasten der Sicherheit. Wenn es aber um eine Diätenerhöhung von 900 Euro geht, dann sind sich alle Fraktion des Landtages einig. Da werden dann auch noch schnell rund 45 zusätzliche Planstellen für die Ministerien in Geheimverhandlungen beschlossen. Geld spielte da anscheinend keine Rolle.
    Nun zur Verschwiegenheitsplicht. Es war wirklich ganz großes Kino, das unsere Mitglieder die anstehenden Veränderungen aus der Presse erfahren mussten. Ich denke, ab einer gewissen Ebene sollte eine Bündelung von Ämtern nicht mehr zugelassen sein. Das führt letztendlich zum Schluß nur zum Interessenkonflikt.

  • Volker

    Eine bessere Beschreibung der Entwicklung im Justizvollzug unseres Landes könnte ich nicht geben.
    Ich möchte auch darauf verweisen, dass es ohne einen Neubau einer Anstalt im Land nicht gehen wird egal ob nun die Sicherungsverwahrung für Mitteldeutschland in unserm Land vollzogen wird oder wir die weiblichen Strafgefangenen aus Sachsen zurück bekommen.
    Das eine neue Anstalt mit gleicher Anzahl von Personal nicht ohne Schließung einer oder gar mehrer Anstalten gehen wird sollte uns die Lehre von Burg aufzeigen.

    Es sollte bei jeder Überlegung für den Justizvollzug im Land um die Sicherstellung eines Vollzuges in hoher Qualität und vor Allem der erforderliche Sicherheit gehen, der nun mal nicht zum Nulltarif, auch in Bezug auf die Personalkosten, zu haben ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Volker Wolf

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