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Folgen aus dem Urteil des BAG vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 für die
altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer von Beamten


Auf Nachfrage zur Handhabung von Anträgen jüngerer Beamter auf erhöhten Urlaub in den
Jahren 2011 und 2012 aufgrund des Urteils des BAG vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 –
und zum Zeitplan teilt das Ministerium der Finanzen mit, dass es erst die schriftliche Urteilsbegründung
abwarten möchte, bevor es dem Kabinett einen Handlungsvorschlag unterbreitet. Mit
den Urteilsgründen sei in ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Studium der Urteilsgründe
zu dem Ergebnis führen, dass die beamtenrechtlichen Normen gegen das AGG verstoßen,
werde das Ministerium der Finanzen nach eigenen Angaben schnellstmöglich Abhilfe schaffen,
wobei das Kabinett über eine Änderung der Urlaubsverordnung entscheiden müsse. Leitgedanke
des Ministeriums der Finanzen sei eine faktische Gleichbehandlung der unterschiedlichen
Bedienstetengruppen, so dass auch die Entwicklungen im Tarifbereich sowohl der Kommunen
als auch des Landes für die Beamten relevant seien.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, eventuell bei Ihnen vorliegende Anträge auf Bewilligung
einer höheren Anzahl von Urlaubstagen von Beamten, die noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet
haben, derzeit noch nicht zu bescheiden, sondern die Beamten auf die noch ausstehende
allgemeine Klärung hinzuweisen.

 

(Quelle: Information des MJ)

 

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